1)Der Weltraumvertrag – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper
2)Ziel des Vertrages war die Verhinderung der Okkupation der Himmelskörper durch einzelne Staaten (damals der Sowjetunion und der USA; geregelt in Art. II). Ferner sollten keinerlei Kernwaffen in den Weltraum verbracht werden (Art. IV) und die Nutzung des Weltraumes nur friedlichen Zwecken unterworfen sein, zivile Raumfahrt und Weltraumforschung wird jedem Staat explizit gestattet. Weiterhin dürfen im Weltall sowie auf dem Mond keine militärischen Basen oder militärische Übungen abgehalten werden. Nach dem Vertrag haften Staaten auch für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.